Engelbecken. Naturschutz geht jeden etwas an
Am Engelbecken und am Luisenstädtischen Kanal ist das Füttern von Wildtieren künftig grundsätzlich verboten.
Das hat das Bezirksamt Mitte im Januar 2020 beschlossen. Ähnliche Regelungen gelten auch für den Großen Tiergarten sowie den Volkspark Rehberge und den Park am Plötzensee. Dort werden jetzt entsprechende Hinweisschilder angebracht. Zwar sind sich Natur- und Tierschützer grundsätzlich darin einig, dass man freilebende Tiere in der Stadt nicht füttern sollte. Aber verboten ist das in Berlin bislang nicht – oder besser gesagt: nicht so richtig eindeutig.
Beitrag verfasst von Christof Schaffelder in der neuen "ecke". Bitte geben Sie die wichtigen Informationen, die Sie hier lesen, an Ihre Nachbarn und Bekannte weiter. Wir zitieren mit diesem Beitrag aus der neuesten "ecke köpenicker" (Download hier):
Im Januar 2018 zum Beispiel verhandelte das Amtsgericht Mitte einen Bußgeldbescheid gegen eine Frau, die vom Ordnungsamt dabei erwischt wurde, wie sie auf dem Alexanderplatz Tauben fütterte.
Begründet wurde das verhängte Bußgeld von 60 Euro damals mit einem Verstoß gegen das Straßenreinigungsgesetz...
Die Richterin sah darin nur eine geringfügige und kurzfristige Ordnungswidrigkeit, erließ die Strafe und stellte das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein. Schwierigkeiten kann man jedoch mit seinem Vermieter bekommen, wenn man auf seinem Balkon oder auf dem Hof seines Mietshauses ohne Genehmigung Vogelfutter auslegt. Vermieter sehen das meist ungern, weil die Vögel natürlich auch Verschmutzungen hinterlassen und auch andere, unerwünschte Tiere von dem Futter angezogen werden können.
Auch der Naturschutzbund NABU rät von Fütterungen ab: Stadtvögel finden in Berlin genug Nahrung und sind wesentlich weniger gefährdet als beispielsweise Zugvögel. Und die natürliche Auslese hat auch ihren Sinn: geschwächte Vögel sind auch Nahrung für Beutegreifer und Aasfresser, der Selektionsdruck im Winter stabilisiert sogar die Populationen der Stadtvögel.
Regelrecht schädlich ist aber insbesondere das Füttern von Wasservögeln. Denn sie schlucken meist alles, was man ihnen zuwirft, auch wenn sie es eigentlich nicht vertragen. Brot beispielsweise gärt in den Mägen der Vögel und bläht gefährlich auf. Zudem leidet die Qualität der Gewässer, die sich durch Futterreste mit Nährstoffen anreichern. Unnatürlich hohe Tierbestände führen auch zu vermehrtem Koteintrag. Diese Nährstoffe verursachen Fäulnisprozesse, verstärkte Schlammanreicherung, Algenwachstum und Sauerstoffzehrung.
Die Gewässer können "umkippen" und die darin lebenden Tieren und Pflanzen absterben. Durch eine Überpopulation an Wasservögeln werden zudem oftmals auch der Uferbewuchs und das Röhricht zerstört. Liegenbleibende Futterreste locken wiederum Mäuse, Ratten und andere Schädlinge an. Aber auch das gezielte Füttern von anderen wildlebenden Tieren wie zum Beispiel Krähen oder Tauben verursacht Verunreinigungen und hygienische Probleme innerhalb der Grün- und Erholungsanlagen.
Aus "ecke köpenicker No 1 März April 2020" Lesen/Download
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